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Zusammenarbeit mit Steuerberater: Auftragsverarbeitung JA oder NEIN?

Bisher war die überwiegende Meinung, dass Mandanten mit Steuerberatern keine Vereinbarung für die Auftragsverarbeitung abschließen mussten. Die Ansicht einiger Aufsichtsbehörden hierzu scheint sich zu wandeln: Immer mehr Aufsichtsbehörden haben in den vergangenen Wochen andersartig Stellung bezogen und sehen in Teilen der Leistungen eines Steuerberaters sehr wohl eine Auftragsverarbeitung, welche auch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Steuerbüro und Mandant notwendig macht.

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WANN LIEGT EINE AUFTRAGSVERARBEITUNG VOR?

Die eigentliche Beratung in steuerlichen Fragen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen ist wohl nicht betroffen. Bei diesen Arbeiten ist der Steuerberater in der Regel weisungsfrei bei der Umsetzung. Andere Leistungen dagegen, wie zum Beispiel die Lohnabrechnung, werden dagegen als Auftragsverarbeitung angesehen, da es sich laut Aussagen der Aufsichtsbehörden hierbei um eine reine Datenverarbeitung handelt. Der Steuerberater agiert weisungsgebunden für den Mandanten.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Es liegt in der Verantwortung beider Seiten, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Ohne diese kann ein Bußgeld drohen.

Steuerberater sollten also ein entsprechendes Vertragsmuster vorhalten, damit entweder auf Anfrage eines Mandanten oder proaktiv mit jedem Mandanten eine Vereinbarung angeboten werden kann.

Für die Mandanten ist das Risiko ungleich höher, da sie ohne Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ggf. unrechtmäßig Daten der Mitarbeiter an das Steuerbüro übermitteln. Dies kann sowohl Bußgelder als auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Beim Erstellen eines Vertragsmusters unterstützen wir Sie gern. Kommen Sie bei Bedarf einfach auf uns zu.

WEITERE INFOS

FAQ des hessischen Datenschutzbeauftragten unter der Überschrift “Ist für die Übertragung der Lohn- und Gehaltsdaten an Dritte (auch steuerberatende Berufe) ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO erforderlich?”: https://datenschutz.hessen.de/infothek/häufig-gestellte-fragen-hgf

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